Ihr kompetenter Insolvenzanwalt in Minden bei Rinteln
Herzlich willkommen auf der Website der Kanzlei Welslau in Minden, in der Nähe von Rinteln. Wir unterstützen unsere Mandanten kompetent in den Rechtsgebieten Arbeits- und Steuerrecht. Unser Fachanwalt für Insolvenzrecht steht Unternehmen und Privatpersonen zur Seite, die sich in schwierigen finanziellen Situationen befinden. Er bietet umfassende Beratung und Hilfe bei der Entscheidungsfindung, wenn Schulden überhandnehmen und die Situation unübersichtlich wird. Unter Umständen kann er sogar dazu beitragen, eine drohende Insolvenz zu verhindern.
Wenn eine Überschuldung im Raum steht, erfordert dies mitunter eine Neuausrichtung des Unternehmens oder Verhandlungen mit Gläubigern. Auch im Falle einer anstehenden Insolvenzanmeldung ist die Beauftragung eines versierten Insolvenzanwalts ratsam, da das Insolvenzrecht ein äußerst komplexes Fachgebiet ist. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre rechtlichen Belange in diesen Angelegenheiten zu klären und bestmögliche Lösungen für Ihre Situation zu finden.
Kanzlei Welslau - wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen
Mit unserer Kanzlei Welslau werden wir auch für Privatpersonen tätig, die in der Region Rinteln eine Privatinsolvenz anmelden wollen. Im Falle einer Privatinsolvenz gibt es gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Möglichkeit, dass Rechtsanwälte auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz Beratungshilfe leisten. Allerdings werden Anträge vom zuständigen Amtsgericht vielfach abgelehnt. Man verweist die Antragsteller häufig an die öffentlich finanzierten Schuldnerberatungsstellen. Wenn Sie allerdings Unternehmer sind, dürfen Sie von einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle nicht beraten werden. In diesem Fall greift das Regelinsolvenzverfahren.
Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht vertreten wir die Interessen des Schuldners. Wenn Sie von unserer Rechtsanwaltskanzlei aus dem Kreis Minden-Lübbecke beraten und vertreten werden, entstehen Anwaltskosten, die wir nach einem Stundensatz abrechnen. Als Verbraucher können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Schuldenbereinigung beantragen.
Ein erster Schritt unserer Beratung ist die Einschätzung Ihrer finanziellen Lage. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Eine Alternative kann beispielsweise die Beantragung der Verlängerung von Zahlungsfristen sein. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Sobald ein Insolvenzverfahren angestrebt wird, unterstützt unser Fachanwalt den Mandanten bei der Antragserstellung. Beim Insolvenzverfahren sind wir bestrebt, die Folgen einer möglichen Insolvenz so weit wie möglich zu begrenzen. Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin in unserer barrierefreien Kanzlei.